Wie aus der Kirche austreten? |
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Zuständige Behörde für Kirche Austreten Wer in Deutschland aus der evangelischen oder katholischen Kirche austreten will, sollte nicht zur Kirche gehen, sondern zu einer staatlichen Stellen. Standesamt: In folgenden Bundesländern geht man zum Standesamt um einen Kirchen-Austritt zu erklären: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Amtsgericht: In diesen Bundesländern erklärt man der Austritt beim Amtsgericht Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen Das Standesamt ist meist im Rathaus. Wenn es nicht im Rathaus ist, kann die für Sie zuständige Gemeinde Ihnen sagen wo das Standesamt ist. Ein Amtsgericht gibt es in fast jeder größeren Stadt. Welche Papiere Mitbringen bei Kirche austreten Unbedingt braucht man einen Personalausweis oder Reisepass. Das ist meist, neben den Gebühren (siehe unten), das einzige was man benötigt. Einige Gemeinden verlangen bei Verheirateten auch ein Familienstammbuch oder Heiratsurkunde. Am besten vorher anrufen und fragen. Gebühren Austritt Kirche Die Gebühren zum Austritt aus der Kirche sind auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Baden-Württemberg legt jede Gemeinde sogar eine eigene Gebühren fest. Nichts kostet der Austritt aus der Kirche in Berlin und Brandenburg. Im Süden Deutschlands ist es meist teurer als im Norden oder Osten der Bundesrepublik. In Bayern kostet es gut 30 Euro, in Baden-Württemberg bis zu 60 Euro.
Mindestalter Austritt Kirche Man kann aus der Kirche ab 14 Jahre ohne Erlaubnis der Eltern austreten.
Man sollte unbedingt auf eine Bescheinigung für den Kirchen-Austritt bestehen, auch wenn diese ein paar Euro extra kostet. Unbedingt diese Bescheinigung lebenslänglich gut aufheben! Alle Angaben, wie alles auf dieser Website Kleine-Frage.de, ohne Gewähr. Es ist nur eine erste Vorab-Info zum Thema "Kirche Austreten". Stand der Info etwa 2012.
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